Kalkulation Kostenersatz Feuerwehr

Allgemeines

Eine rechtssichere Kalkulation bildet die Grundlage zur Erstellung eines – einem Widerspruch standhaltenden – Kostenbescheides für die Leistungen der Feuerwehr.

Nach jeweiligem Landesrecht können Kommunen Kostenersätze bzw. Gebühren für die Leistungen der Feuerwehr erheben. Eine möglichst hohe Kostendeckung kann nur durch die Berücksichtigung aller ansatzfähigen Kosten und die korrekte Zuordnung dieser zu den Bereichen Personal und Fahrzeuge erreicht werden. Der Gesetzgeber verlangt zudem eine Unterscheidung zwischen Vorhalte- und Einsatzkosten.

Der Kostenschuldner hat einen Anspruch auf Offenlegung aller Daten, die der Berechnung der Kostenersätze zu Grunde liegen. Daher ist es notwendig die Kalkulation der Feuerwehrgebühren zu aktualisieren bzw. grundsätzlich zu erstellen.

Leistungen unseres Hauses

  • Ermittlung der Kostenobergrenze für die Kostenersätze Feuerwehr in den Bereichen Personal und Fahrzeuge.
    Die Berechnung erfolgt auf Durchschnittswerten der Haushalts-Rechnung der letzten drei bis fünf Haushaltsjahre. Sämtliche nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähige Kosten werden der Kalkulation zu Grunde gelegt.
    Eine Unterscheidung in Vorhalte- und Einsatzkosten wird vorgenommen.
    Fahrzeuge der gleichen Art werden üblicherweise zu einer Gruppe zusammengefasst, die Kostensätze können auf Wunsch auch getrennt berechnet werden.
  • Überarbeitung der Feuerwehrsatzung
  • Erstellung einer Kostenersatz-Satzung

Mitwirkung / Leistungen der Verwaltung

Folgende Unterlagen werden von der Gemeinde zur Verfügung gestellt:

  • Haushaltsrechnung Feuerwehr der letzten drei bis fünf Haushaltsjahre
  • Anlagenachweis Feuerwehr der letzten drei bis fünf Haushaltsjahre
  • Zusammenstellung der Einsatzstunden der Feuerwehr der letzten drei bis fünf Haushaltsjahre
  • aktuelles Kostenverzeichnis für die Leistungen der Feuerwehr
  • falls vorhanden bisherige Kalkulation der Kostenersätze für Leistungen der Feuerwehr
  • aktuelle Feuerwehrsatzung

Der Umfang der Mitwirkung beschränkt sich in erster Linie auf die Überlassung der entsprechenden Unterlagen.

Im Rahmen von Gesprächen sind offene Fragen hinsichtlich der Kostenpositionen zu klären, die sich aus den überlassenen Unterlagen nicht erheben lassen.

Produktinformation als PDF: Kostenersätze Feuerwehr

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