Gesplittete Abwassergebühr



Allgemeines

Rückwirkend zum 1. Januar 2010 müssen sämtliche Kommunen in Baden-Württemberg gemäß der Entscheidung des VGH Mannheim vom 11. März 2010 (Az.: 2 S 2938/08) die gesplittete Abwassergebühr einführen.

HEYDER+PARTNER hat in zahlreichen Städten und Gemeinden in Deutschland bereits ein Gebührensplitting eingeführt und führt seit der geänderten Rechtsprechung 2010 in Baden-Württemberg für ca. 170 weitere Kommunen die gesplittete Abwassergebühr ein. Zu unseren Kunden gehören z.B. Städte wie Reutlingen, Heilbronn, Böblingen, Heidenheim, Waiblingen und viele mehr.

Durch intelligente Einführungsstrategien lassen sich erhebliche Kosten für die Gebührenzahler einsparen und gleichzeitig die Bearbeitungszeiträume des Projekts reduzieren.

Unser Haus führt sämtliche anerkannte und rechtssichere Verfahren für das Abwassergebührensplitting komplett durch und berät Sie gerne bei der Entscheidungsfindung des für Ihre Gemeinde angemessenen Verfahrens.

In Baden-Württemberg werden überwiegend folgende Modelle für die Ermittlung der abflussrelevanten Fläche für die Kalkulation der Regenwassergebühr gewählt:

 


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GAB-Verfahren

Bei dem Verfahren nach Grundstücksgenauem Abflussbeiwert (GAB-Verfahren) wird für jedes Grundstück ein grundstücksgenauer Abflussbeiwert ermittelt und mit Hilfe von diesem der prozentuale Anteil der bebauten und versiegelten Fläche des Grundstücks berechnet.

Die so ermittelte abflussrelevante Fläche der Grundstücke geht den Eigentümern in Form einer Anhörung mit einer ausführlichen Informationsbroschüre zu. Die Grundstückseigen-tümer haben innerhalb einer meist vierwöchigen Frist die Möglichkeit diese Fläche zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.


Ermittlung der abflussrelevanten Fläche

Die Grundlage des GAB-Verfahrens stellt das ALB (Automatisiertes Liegenschaftsbuch) und die ALK (Automatisierte Liegenschaftskarte) dar.

1)

a) Informationen aus ALB: Gemarkung - Flurstücknummer - Eigentümer
b) Informationen aus ALK: Größe der bebauten Fläche
c) Informationen aus WVAB (Wasserabrechnungsdaten): Lagebezeichnung, Kundennummer, Zählernummer

2) Zusammenführung der ALB, ALK und WVAB-Daten

Ergebnis:
Datensatz mit Information: Grundstückseigentümer mit Größe der bebauten Fläche, Lage und Kundennummer.

3) Ermittlung des GAB und Berechnung der abflussrelevanten Fläche aller Grundstücke

Da ALB und ALK jedoch keine Informationen über sonstige versiegelte und befestigte Flächen auf dem Grundstück enthalten, müssen solche Flächen wie Hofeinfahrten, Hauseingänge, Dachüberstände usw. ermittelt werden. Hierfür wird für jedes Flurstück ein grundstücksgenauer Abflussbeiwert (GAB) ermittelt, der die abflussrelevante und somit gebührenpflichtige Gesamtfläche erfasst.

Bevor jedoch die Flächenberechnung durchgeführt wird, muss die Grundlage für die unterschiedliche Gewichtung der einzelnen Flächen auf den Flurstücken geschaffen werden. Denn in Abhängigkeit zur Oberflächenbeschaffenheit gelangt unterschiedlich viel Niederschlagswasser in die Kanalisation. Demnach müssen unterschiedliche Gewichtungen festgelegt werden, die Eingang in die Abwassersatzung finden. Sogenannte Abflussfaktoren müssen festgelegt werden (Übersicht Abflussfaktoren).

In einem nächsten Schritt wird der grundstücksgenaue Abflussbeiwert (GAB) für jedes Grundstück spezifisch ermittelt. Er basiert auf dem Verhältnis bebaute Fläche zur Grundstücksgröße und wird ergänzt um eine qualifizierte Schätzung, die sich auf die festgelegten Abflussfaktoren bezieht. Mit Hilfe des GAB wird dann die abflussrelevante Fläche für jedes Grundstück bestimmt. Das Ergebnis ist eine qualifizierte Schätzung, die dem Grundstückseigentümer in einer Anhörung zugeht.


Erfassung der Sonderflurstücke

Flurstücke mit atypischer Bebauung und Versiegelung werden unter zu Hilfenahme von Orthofotos vertiefend/weiter ausgewertet.

Unter Sonderflurstücke fallen:

4) Erstellung der Anhörung mit Informationsbroschüre und Zustellung an Grundstückseigentümer

5) Akzeptanz bzw. Korrektur der ermittelten abflussrelevanten Fläche

6) Einarbeitung der Rückläufe

7) Ermittlung der Gesamtsumme der versiegelten Flächen der Kommune (Zu Gebührenkalkulation)



Vorteile des GAB-Verfahrens

Begleitende Maßnahme Öffentlichkeitsarbeit
Übergabe der Flächendaten
Datenpflege

Zu Gebührenkalkulation

 


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Erhebung abflussrelevanter Flächen über digitale Auswertung
georeferenzierter Orthofotos

Bei der Überfliegungsvariante werden die abflussrelevanten Flächen über die digitale Auswertung georeferenzierter Orthofotos und den Daten des Automatisierten Liegenschaftskatasters (ALK) ermittelt.

Die so ermittelten Flächen gehen den Grundstückseigentümern in Form einer Anhörung zu, diese haben die Möglichkeiten die Flächen innerhalb einer festgelegten Frist zu korrigieren.

Vorgehensweise:

  1. Digitalisierung der versiegelten Flächen anhand von Luftbildern
  2. Berechnung der Größe der einzelnen Flächen
  3. Festlegung von Abflussfaktoren bezogen auf die Oberflächenbeschaffenheit und Wasserdurchlässigkeit der Flächen
  4. Zuordnung der Abflussfaktoren auf die aus dem Luftbild erkennbare Oberflächenbeschaffenheit
  5. Berechnung der Einzelflächen
  6. Bildung Gesamtsumme der abflussrelevanten Fläche des Grundstück
  7. Erstellung der Anhörung für die Grundstückseigentümer und Zustellung
  8. Akzeptanz bzw. Korrektur der Flächen durch die Grundstückseigentümer
  9. Einarbeitung der Rückläufe
  10. Ermittlung der versiegelten Gesamtfläche der Kommune


Begleitende Maßnahme Öffentlichkeitsarbeit
Übergabe der Flächendaten
Datenpflege

Zu Gebührenkalkulation


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Erhebung abflussrelevanter Flächen über ALK-Verfahren

(Basisauswertung ALK + Selbsteinschätzung/Selbsterhebung  befestigter Flächen der Gebührenpflichtigen)


Bei einer Erhebung der bebauten und befestigten Flächen nach dem ALK-Verfahren hat jeder Grundstückseigentümer die Pflicht, seine über die automatisierte Liegenschaftskarte ermittelte abflussrelevante Gebäudefläche zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Des Weiteren müssen die Grundstückseigentümer alle weiteren befestigten und versiegelten Flächen im Lageplan anzeigen und ergänzen.

Vorgehensweise:

  1. Ermittlung der bebauten Fläche aus der automatisierten Liegenschaftskarte
  2. Festlegung von Abflussfaktoren bezogen auf die Oberflächenbeschaffenheit und Wasserdurchlässigkeit der Flächen. Festlegung von Vergünstigungsregelungen für Flächen, die über Zisternen und Versickerungsanlagen in die Kanalisation entwässern. (Zu Beschlussgrundlage für Gemeinderat/Satzung/ Abflussfaktoren)
  3. Erstellung der Anhörung für die Grundstückseigentümer und Zustellung
  4. Ergänzung des Lageplans durch den Grundstückseigentümer um alle weiteren versiegelten, befestigten und abflussrelevanten Flächen und Berechnung dieser auf Grundlage der Abflussfaktoren
  5. Rücksendung der Erhebungsbögen an die Kommune (Mitwirkungspflicht aller Grundstückseigentümer)
  6. Schätzung der abflussrelevanten Flächen der nicht eingegangenen Rückläufe

 


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Öffentlichkeitsarbeit

Während des gesamten Projektes ist eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit notwendig, diese kann wahlweise ganz oder in Teilen durch HEYDER+PARTNER bzw. die Kommune selbst geleistet werden.


Übergabe der Flächendaten

Die Daten werden in einer Datenbank für jedes Grundstück mit Dokumentation der befestigten/versiegelten Flächen und Lageplan (im jpg-Format) geführt. Die betreffenden Datengrundlagen werden dem Auftraggeber übergeben, so dass aus diesem Datenmaterial eine jährliche Verbrauchsabrechnung der Niederschlags­wassergebühr erfolgen kann.


Datenpflege

 


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Gebührenkalkulation Schmutzwasser-/ Niederschlagswasserbeseitigung
(Kostenseite)

Die ansatzfähigen Kosten werden grundsätzlich auf Basis der aktuellen Ansätze des Verwaltungshaushalts eingestellt und ggf. einzelne Aufwandspositionen (z.B. Personalkosten) unter Zugrundelegung von Steigerungsraten auf den künftigen Kalkulationszeitraum hochgerechnet. Diesbezüglich sowie bezüglich evtl. absehbarer Abweichungen von Kostenpositionen gegenüber den aktuellen HH-Ansätzen ist eine enge Abstimmung mit dem Auftraggeber erforderlich.

Die kalkulatorischen Kosten werden auf Grundlage des aktuellen Anlagenach­weises ermittelt. Zur Berechnung der betreffenden Kosten für den künftigen Kalkulationszeitraum wird eine fiktive Fortschreibung des Anlagevermögens unter Berücksichtigung der in diesem Zeitraum geplanten Investitionen und ggf. zu erwartenden Zuweisungen durchgeführt.

Diese Gesamtkosten ("laufende" Kosten und Kalkulatorische Kosten) werden anhand der unterschiedlichen von der Rechtsprechung anerkannten Pauschalverteilungsschlüsseln bzw. anhand der vorliegenden örtlichen Berechnungen, auf die Kostenträger Schmutzwasserbeseitigung und Niederschlagswasserbeseitigung der Grundstücke und Niederschlagswasserbeseitigung der Straßen aufgeteilt.

Im Rahmen der neu zu erstellenden Gebührenkalkulation werden die festgestellten Über- oder Unterdeckungen der vorangegangenen Jahre entsprechend berück­sichtigt.

Als Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühr wird der von der Recht­sprechung anerkannte "Frischwassermaßstab" herangezogen. Als ansatzfähige Bemessungseinheiten werden üblicherweise die abgerechneten Abwassermengen der letzten 3-5 Jahre (Durchschnittswert) zugrundegelegt. Sofern künftig mit relevanten Änderungen dieser Abwassermengen zu rechnen ist (z.B. Wegfall oder Hinzukommen abwasserintensiver Betriebe, neue Baugebiete), wird dies in Absprache mit dem Auftraggeber entsprechend berücksichtigt.

Als Gebührenmaßstab für die Regenwassergebühr wird die befestigte/versiegelte Fläche der angeschlossenen Grundstücke herangezogen (Verfahren siehe oben).

Für die Beschlussfassung des Gemeinderates über die Gebührenkalkulation wird ein detaillierter Ermessens­katalog als Beschlussvorlage erarbeitet.

Unser Haus erarbeitet im Zusammenhang mit dem Modell und den festgelegten Varianten der Absetzungen (Abflussfaktoren, Absetzungen für Zisternen und Versickerungsanlagen) einen Satzungsentwurf.

Um die Flächenberechnung durchführen zu können muss die Grundlage für die unterschiedliche Gewichtung der einzelnen Flächen auf den Flurstücken geschaffen werden. Denn in Abhängigkeit zur Oberflächenbeschaffenheit gelangt unterschiedlich viel Niederschlagswasser in die Kanalisation. Demnach müssen unterschiedliche Gewichtungen festgelegt werden, die Eingang in die Abwassersatzung finden. Sogenannte Abflussfaktoren werden festgelegt.

Diese können beispielsweise sein (so vom BWGT empfohlen):

Weiter müssen Vergünstigungsregelungen für Flächen, die über Zisternen und Versickerungsanlagen in die Kanalisation entwässern, festgelegt werden.

 


Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, gerne stellen wir Ihnen die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Einführung und Umsetzung des Gebührensplittings vor - gerne auch im Rahmen einer Gemeinderatssitzung.


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