Einführung Doppik
Durch das Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen (GemHVO, GemKVO v. 11.12.2009) müssen nun auch die Kommunen in Baden-Württemberg die Weichen für die Umstellung auf die doppelte Buchführung stellen. Lediglich in Bayern, Schleswig-Holstein und Thüringen wird das Wahlrecht zwischen Doppik und Kameralistik zugelassen. In Hessen besteht die Option zwischen Doppik und erweiterter Kameralistik. Beiden Haushalts- und Rechnungswesen-Systemen sind in jedem Falle der Aufbau einer Vermögensrechnung und der Einsatz einer Kosten-Leistungsrechnung gemein, wonach das gesamte Sach- und Finanzvermögen auszuweisen ist. Die künftige Darstellung des Ressourcenverbrauchs schafft mehr Kostentransparenz, intergenerative Gerechtigkeit sowie Steuerungsoptimierung.
Die Einführung der Doppik in Baden-Württemberg ist zwar erst auf 1.1.2016 verbindlich vorgesehen, jedoch bedarf die Erfassung und Bewertung des gemeindlichen Vermögens, insbesondere des Infrastrukturvermögens, eines gewissen zeitlichen Rahmens sowie einer sorgfältigen Erhebung. Diese Sorgfalt gilt es insbesondere auch im Hinblick auf die Eröffnungsbilanz einzuhalten. Viele Kommunen sind bestrebt zu Lasten der Genauigkeit die Bewertung mit möglichst wenig Arbeitsaufwand abzuwickeln. Diese Vorgehensweise kann zu erheblichen Folgebelastungen führen, da die in der Erstbewertung ermittelten kalkulatorischen Kosten im künftigen Haushaltsausgleich abzudecken sind. Mithin sollte besonderer Wert auf eine sorgfältige Umsetzung der Erstbewertung gelegt werden.
Grundlage der Arbeiten ist eine Überprüfung der bereits vorhandenen Vermögensaufstellungen (i.d.R. kostenrechnende Einrichtungen) sowie eine vollständige Erfassung und Bewertung des restlichen Verwaltungs- und Infrastrukturvermögens. Unabdingbar ist eine exakte Erfassung der Beiträge, Zuschüsse, Ersätze und sonstiger Finanzierungskapitalien über Sachbucherhebungen.
- Überprüfung und Nachverdichtung vorhandener Anlagenachweise
- Erfassung Investitions- und Deckungskapital der Jahre 1974 bis 2010 über Sachbucherhebung
- Erfassung und Bewertung
- Infrastrukturvermögen (Straße, Wege, Plätze, Straßenbeleuchtung)
- Gebäudebestand über Gebäudebrandversicherung, Schlussverwendungsnachweise, NHK 2005
- gemeindliche Grundstücke
- Wald
- Umlaufvermögen
- Finanzvermögen (Kredite, Rücklagen, Rückstellungen)
- Übernahme der ermittelten Werte in eine Eröffnungsbilanz
Diese Arbeiten sind unabhängig davon, ob Sie mit einem autonomen EDV-System (INFORM, DIP, Finanzplus, H+H u.a.) oder einem System des kommunalen Datenverbundes (SAP, KIRP) arbeiten oder sich noch für eines entscheiden werden.
Mit der Vollvermögenserfassung und Bewertung nach Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) sowie der Erstellung der Eröffnungsbilanz ist ein wesentlicher Baustein für das Neue Kommunale Rechnungswesen gelegt, das in BW bislang bis zum 01.01.2016 eingeführt werden muss.
Unsere Herangehensweise wurde in zwei Projekten mit dem Innenministerium und der Gemeindeprüfungsanstalt abgestimmt und bietet ein hohes Maß an Rechts- und Bilanzsicherhei
Folgende Referenzen sind auszugsweise zu nennen (bundesweit):
Baden-Württemberg
Stuttgart, Stadt ca. 600.000 Einwohner
Bewertung Waldaustadion - komplette Erhebung des Inventars über 400 Euro - komplette Erfassung auf EDV (WIR-V), Abstimmung mit Bestandslisten - Kontierung und Einrichtung KLR, Bewertung sowohl über Abrechnungskosten als auch Durchschnittskosten, Bewertung sämtlicher Gebäude und Liegenschaften des Jugendamtes, Übernahme auf EDV (WIR-V)Leonberg, Stadt ca. 45.500 Einwohner
Bewertung Anlagevermögen Bauhof, komplette Bestandserhebung vor Ort, Überprüfung der Inventarisierung, Einrichtung einer Kosten- und Leistungsrechnung für die StadthalleEhningen, Gemeinde ca. 8.000 Einwohner
Komplette Erfassung und Bewertung kommunalen Vermögens und Infrastrukturvermögens sowie des Deckungskapitals, Abgleich mit Geodaten und Fachschalen des Bauamts, Erstellung der Eröffnungsbilanz unter Absprache mit Aufsichtsbehörden.Ilsfeld, Gemeinde ca. 8.000 Einwohner
Komplette Erfassung des Infrastrukturvermögens entsprechend den Vorgaben des Entwurfes IM zum "Neuen Kommunalen Haushaltsrecht" HKR in BW, Kostenerfassung über Haushaltsrechnungen, Sachkonten, Hebelisten, etc., Bildung von ortsspezifischen Kennziffern für Straßenbau, Beleuchtung, Eröffnungsbilanz
Saarland
Saarlouis, Landkreis ca. 206.000 Einwohner
Bewertung sämtlicher kreiseigener Gebäude nach Sachwertverfahren, Erstellung von fehlenden Grundriss-, Ansichts- und Höhenplänen von Gebäuden - Digitale Bearbeitung der Daten - Berechnung umbauter Raum
Bayern
Hallbergmoos, Gemeinde ca. 9.000 Einwohner
Erfassung und Bewertung des Rohrnetzes der Abwasserbeseitigung im Rahmen Einführung Doppik - hier insbesondere Nachverdichtung älterer Netzteile, sämtliche Arbeiten im Rahmen der von der Gemeinde zu erstellenden Eröffnungsbilanz
Hessen
Buseck, Gemeinde ca. 13.000 Einwohner
Vollvermögenserfassung des kommunalen Infrastrukturvermögens, Kosten- und Erlösdoku-mentation, Bestandsabgleich, Eröffnungsbilanz
Sachsen
Freiberg, Gemeinde ca. 42.000 Einwohner
Erfassung und Bewertung des Abwassernetzes, Durchschnittskostenansatz über GEP anhand verschiedener Kriterien (Alter, Länge, Material, Durchmesser und Tiefe)
Niedersachsen
Soltau, Gemeinde ca. 22.000 Einwohner
Ermittlung der Werte für Eröffnungsbilanz, Eigenbetrieb, Vergleichsberechnung im Rahmen einer beabsichtigten Privatisierung, Komplette Erfassung und Bewertung des Abwassernetzes auf Basis tatsächlicher Kosten (Sachkonten, Verwendungsnachweise etc.)
Gerne stehen wir Ihnen bei der Erfassung und Bewertung des kommunalen Vermögens beratend und projektbegleitend zur Seite. Selbstverständlich führen wir auch umfassende Bewertungsarbeiten oder Aufgaben in Teilbereichen aus oder unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung.
Wir stehen gerne zu einem kostenfreien und unverbindlichen Gespräch zur Verfügung oder übersenden Ihnen Informationsmaterial.